Wer seine Arbeit verliert, muss einiges erledigen. Erwerbslose müssen Fristen beachten, Anträge stellen, sich persönlich, telefonisch oder schriftlich melden oder vorsprechen, Verpflichtungen unterschreiben und Verträge mit der Arbeitsagentur eingehen. Wer sich da nicht auskennt, verliert leicht den Überblick, verpasst wichtige Termine oder Fristen.
Mitglied bleiben
Für die meisten Menschen ist der Verlust des Arbeitsplatzes schwer zu verdauen. In dieser Lage fällt es besonders schwer, sich mit Formalitäten zu befassen. Die IG Metall berät ihre Mitglieder bei Anträgen, prüft Bescheide und hilft ihnen, ihr Recht gegenüber Arbeitsagenturen oder Sozialversicherungsträgern geltend zu machen. Deshalb lohnt es sich für Mitglieder, die ihre Arbeit verlieren, in der IG Metall zu bleiben.
IG Metall hilft
Mitglieder können auch die Bescheide der Arbeitsagentur von der IG Metall prüfen lassen. Denn nicht alles, was in einem offiziellen Schreiben steht, ist automatisch richtig. Nach den Erfahrungen der IG Metall waren in der Vergangenheit eine Reihe von Bescheiden fehlerhaft oder sogar rechtswidrig.
Mitglieder können mithilfe ihrer IG Metall Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen. Landet ein Streit mit der Arbeitsagentur, dem Jobcenter, dem Sozialamt oder dem Rentenversicherungsträger vor Gericht, erhalten Metallerinnen und Metaller eine kostenlose arbeits- und sozialrechtliche Vertretung.
Die Bescheide zu prüfen lohnt sich. Viele der Widersprüche gegen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld sind erfolgreich. Auch eine Klage gegen eine Sperrzeit geht für Betroffene oft positiv aus. Empfänger*innen von Bürgergeld, gegen die die Agentur Sanktionen verhängte, wehren sich ebenfalls in vielen Fällen erfolgreich.
Zurück in den Job
Nach dem Papierkram folgt die Suche nach einer neuen Stelle. Je nachdem wie lange die letzte Bewerbung zurückliegt, kann das für viele Neuland sein. Auch auf dem Weg zurück in den Job hilft die IG Metall ihren Mitgliedern. Sie prüft den Arbeitsvertrag oder beantwortet Fragen zum Tarifrecht.
Guter Rat gar nicht teuer
Neben der Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen behalten Mitglieder, auch wenn sie erwerbslos sind, ihren Anspruch auf alle satzungsgemäßen Leistungen. Erwerbslose mit Bezug von Arbeitslosengeld I zahlen 0,5 Prozent der monatlichen Bruttoentgeltersatzleistung. Wer Bürgergeld bezieht, zahlt einen Leistungssicherungsbeitrag von 3 Euro im Monat.
Aktiv vor Ort
Viele IG Metall-Geschäftsstellen haben übrigens eigene Arbeitskreise, in denen sich erwerbslose Mitglieder engagieren können. Einige kooperieren mit anderen Organisationen wie dem DGB, Kirchen und Kommunen. Mehr Informationen dazu gibt es vor Ort in den Geschäftsstellen.